Stolberg, 07.10.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

kurz vor den Herbstferien erhielten wir vom Schulministeriums neue Regelungen zur Corona Schutzverordnung, die nach den Herbstferien an unserer Schule gelten, um einen guten Schulstart und weiterhin einen sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen. Hier folgen die wichtigsten Informationen:

Testungen:

  • Am ersten Schultag, 25.10.2021, werden alle Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal getestet (ausgeschlossen Genesene und Geimpfte).
  • Während der Ferien gelten Schülerinnen und Schüler nicht automatisch als getestet, da kein Unterrichtsbetrieb stattfindet. Sie können sich aber kostenfrei bei einem Bürgertest testen lassen.
  • Für Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, gilt bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
  • In bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete) Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahrenunabhängig von einer Impfung oder einer Genesungin jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Maskenpflicht:

  • Es ist angedacht, die Maskenpflicht am Sitzplatz abzuschaffen, sodass unsere Schülerinnen und Schüler nach dem 2.11. die Maske im Schulgebäude immer dann tragen, wenn sie sich auf den Verkehrsflächen bewegen. Auf dem Schulhof und am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.
  • Ob diese Maßnahme eintritt, hängt von den Infektionszahlen in der Woche nach den Herbstferien ab.

Wir wünschen Ihnen und euch erholsame Ferien! Bleiben Sie alle gesund!

Mit herzlichen Grüßen

J. Meeßen